Rückwirkend zu Beginn des Jahres 2008 wurde vom Bundestag beschlossen, dass die Riester-Sparverträge auch zum Erwerb eines Eigenheims verwendet werden dürfen.
Hierdurch wird eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge geschaffen. Voraussetzung dazu ist die Selbstnutzung des erworbenen Eigenheims.
Wie bisher auch, zahlt der Versicherte in seinen Riester-Vertrag seit dem Jahr 2008 4% seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen ein. Dieses eingezahlte Geld kann nebst den staatlichen Zulagen für einen Haus- oder Wohnungskauf benutzt werden. In den Riester-Vertrag wird danach weiterhin eingezahlt. Ein Einschränkung liegt darin, dass bis Ende 2009 nur Geld aus dem Riester-Vertrag für den Erwerb eines Eigenheims entnommen werden kann, sofern Euro 10.000,00 eingezahlt sind.
Diese Förderung soll die Lücke der in Vorjahren abgeschafften Eigenheimzulage schließen.
Bausparkassen werden zudem Bausparverträge anbieten, die ebenfalls wie die klassischen Riester-Verträge staatlich gefördert werden.
Hierbei wird zuerst eine bestimmte Summe eingezahlt und diese anschließend, nebst dem Bausparkassendarlehen, für den Erwerb einer Immobilie verwendet. Das Darlehen wird durch die weiteren Einzahlungen in diese Art des Riester-Vertrages bedient.
Ein Unterschied der klassischen Riester-Rente zu der Verwendung des Kapitals zum Immobilienerwerb liegt darin, dass der Versicherte im Alter keine Zahlungen aus diesem Riester-Vertrag erhält, die besteuert werden können.
Da die Riester-Rente aber immer der Steuerpflicht unterworfen wird, wird für den “Eigenheim-Riester” ein fiktives Konto eingerichtet, auf dem die Einzahlungen summiert werden. Hieraus wird dann eine fiktive Rente und die darauf entfallenen fiktiven Steuern berechnet, die der Versicherte dann im Alter in Raten abzahlen kann. Er kann diese Steuerschuld aber auch mit 30% Rabatt sofort tilgen.
